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   VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245   

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https://dejure.org/2010,69879
VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245 (https://dejure.org/2010,69879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2010 - 11 CS 10.1245 (https://dejure.org/2010,69879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1245 (https://dejure.org/2010,69879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches;Aufdeckung der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine verdachtsabhängige automatische Messung;Fehlende Darlegung von Ermessenserwägungen in der Begründung eines für sofort vollziehbar erklärten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    Entgegen der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (NJW 2009, 3293) aufgestellten Forderung bestehe für solche Lichtbildaufnahmen nämlich keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (a.a.O.) sei hier nicht einschlägig.

    Denn auf Seite 1 unten des Schriftsatzes seiner Bevollmächtigten vom 5. Juli 2010 räumte er ein, im vorliegenden Fall sei "eine Aufzeichnung nur erfolgt, wenn ein vorher festgelegter Geschwindigkeitsgrenzwert überschritten wurde." Damit unterscheidet sich das hier zu beurteilende Geschehen von dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (a.a.O.) zugrunde lag.

    Da das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 11. August 2009 (a.a.O., RdNr. 24) darauf hingewiesen hat, dass selbst aus verdachtsunabhängigen Videoaufzeichnungen, die ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage durchgeführt wurden, nicht notwendig ein Beweisverwertungsverbot folgt, sondern dass es einer Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles bedarf, ob eine solche Rechtsfolge eintritt, hätte es eingehender Darlegungen bedurft, dass sich die behauptete Verletzung des Grundrechts des Fahrzeugführers auf informationelle Selbstbestimmung auch zugunsten des Halters des Tatfahrzeugs auswirkt.

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    ... Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um verdeckte Datenerhebungen handelt, was regelmäßig zur Erhöhung der Eingriffsintensität führt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 166 ; 115, 320 ), dass aber andererseits nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für Jedermann wahrnehmbar sind, so dass das Gewicht des Eingriffs für den Einzelnen reduziert ist (vgl. BVerfGE 120, 378 ).

    Die Maßnahme zielt nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).

    Einschüchterungseffekte und eine Beeinträchtigung bei der Ausübung von Grundrechten (vgl. BVerfGE 120, 378 ) sind nicht zu erwarten.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    Die Maßnahme zielt nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    ... Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um verdeckte Datenerhebungen handelt, was regelmäßig zur Erhöhung der Eingriffsintensität führt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 166 ; 115, 320 ), dass aber andererseits nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für Jedermann wahrnehmbar sind, so dass das Gewicht des Eingriffs für den Einzelnen reduziert ist (vgl. BVerfGE 120, 378 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    ... Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um verdeckte Datenerhebungen handelt, was regelmäßig zur Erhöhung der Eingriffsintensität führt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 166 ; 115, 320 ), dass aber andererseits nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für Jedermann wahrnehmbar sind, so dass das Gewicht des Eingriffs für den Einzelnen reduziert ist (vgl. BVerfGE 120, 378 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    ... Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um verdeckte Datenerhebungen handelt, was regelmäßig zur Erhöhung der Eingriffsintensität führt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 166 ; 115, 320 ), dass aber andererseits nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für Jedermann wahrnehmbar sind, so dass das Gewicht des Eingriffs für den Einzelnen reduziert ist (vgl. BVerfGE 120, 378 ).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    Die Maßnahme zielt nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs steht auch in Zusammenhang mit dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, S. 2378 ).
  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    Der Auffassung, die am 5. August 2009 begangene Geschwindigkeitsüberschreitung dürfe dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden, weil die Aufzeichnungen der im vorliegenden Fall eingesetzten Geschwindigkeitsmessanlage einem Beweisverwertungsverbot unterlägen, wurde jedoch jedenfalls durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2010 (Az. 2 BvR 759/10 ) die Grundlage entzogen.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
    "Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit - angesichts des zunehmenden Verkehrsaufkommens und der erheblichen Zahl von Verkehrsübertretungen - der Schutz von Rechtsgütern mit ausreichendem Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 1996 - 2 BvR 616/91 -, NJW 1996, S. 1809 f.).
  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10

    Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung,

  • VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von 8 Monaten bei Unmöglichkeit der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einsatz bildgebender Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeits-oder Abstandsverstößen in § 100 h Abs. 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 OWiG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage findet und auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2010 - 3 B 3/10 Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1245 Rn. 20 - m.w.Rspr.N., juris).
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